Rostock-Anhänger verurteilt
Heute Vormittag wurde ein 23 Jahre alter Mann, der an den Ausschreitungen nach dem Spiel des FC Hansa Rostock gegen den Halleschen FC beteiligt war, wegen schweren Landfriedensbruchs, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Vermummungsverbot durch das Amtsgericht Rostock zu einer 8-monatigen Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung, verurteilt. Zusätzlich muss der aus Gadebusch stammende Mann 1200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Datum der Veröffentlichung: 07.05.2014 13:09 Uhr | Autor: Johann Sebastian Künzig
Die Verfahren, die aktuell laufen, seien das "Ergebnis sehr aufwändiger, polizeilicher Ermittlungsarbeit. So wurden mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei mehrere Stunden Videomaterial ausgewertet. Dabei konnten bisher 107 Personen identifiziert und konkrete Straftaten zugeordnet werden, u.a. Landfriedensbruch, Körperverletzung und Vermummung. Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft sind noch nicht vollständig abgeschlossen.", heißt es in der Pressemitteilung des FCH.
Der Leiter der Polizeiinspektion Rostock, Michael Ebert, machte in dieser deutlich: "Wer sich im Stadion vermummt begeht eine Straftat nach dem Versammlungsgesetz, wer anderen Fans einen Fanschal raubt, ein Verbrechen das mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bestraft wird. Wer Steine und Flaschen auf Polizeibeamte wirft oder aus einer Gruppe heraus agiert, begeht einen schweren Landfriedensbruch. Wer sich aus einer gewalttätigen Gruppe nicht entfernt, Deckungsmasse bietet oder deren Verhalten unterstützt, muss sich die Taten im Einzelfall zurechnen lassen.“
Rainer Friedrich, Vorstand für Stadionmanagement und Prävention sowie Stadionverbotsbeauftragter beim F.C. Hansa Rostock erklärt: "Wir arbeiten bei der Aufklärung von Straftaten sehr eng mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft zusammen. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit den Konsequenzen leben - wir werden auch in Zukunft mit Hilfe unserer Sicherheitspartner rigoros gegen Straftäter vorgehen und diese aus den Fußballstadien verbannen. Wir haben bis jetzt 21 Stadionverbote ausgesprochen. Weitere sechs Personen erhielten Auflagen, wie z.B. die Mitarbeit bei sozialer Arbeit des Vereins."
Staatsanwalt Holger Schütt, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Rostock, führt aus: „Die Staatsanwaltschaft Rostock wird weiterhin konsequent Straftaten im Zusammenhang mit Ausschreitungen bei Fußballspielen verfolgen. Aus diesem Grund ist bei der Staatsanwaltschaft Rostock ein Sonderdezernat für diese Straftaten eingerichtet worden, wodurch eine zügige Aufklärung und rasche Anklageerhebung bei hinreichenden Tatverdacht gewährleistet wird.“
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